Staatliche Unterstützung und Förderung für Geflüchtete

Deutschland ist ein Sozialstaat

Das heißt: Der Staat hilft Menschen, wenn sie Unterstützung brauchen. 
Wohnen ist sehr wichtig. Deshalb hilft der Staat bei der Miete, wenn jemand wenig Geld hat. 
 

Aber es gibt Regeln und Grenzen: Die Wohnung darf nicht zu teuer sein. Informieren Sie sich über die Mietobergrenze hier oder bei Ihrer Behörde und ihrer Stadt. 

 

Eine Familie mit drei Jugendlichen sitzt gemeinsam an einem runden Esstisch beim Essen.

Es gibt zwei Leistungsarten, die festlegen, wann die Stadt ihre Miete und Nebenkosten komplett übernimmt:

  • Sozialhilfe (Bürgergeld vom Jobcenter) 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Geld vom Sozialamt).

Die Behörden prüfen immer zuerst, ob die anfallenden Mietkosten angemessen sind und ob die Wohnkosten (in voller Höhe) übernommen werden. Nur mit der Zustimmung des Jobcenters können Sie dem Vermieter zusichern, dass die Miete gezahlt wird.

OFT MÜSSEN SIE SCHNELL HANDELN!
Manchmal haben Sie nur wenige Tage Zeit, dem Vermieter mitzuteilen, ob Sie die Wohnung mieten wollen. Sie sollten auch Ihrem Sachbearbeiter deutlich machen, dass Sie möglichst schnell eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten benötigen.

 

Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Beantragung von Sozialleistungen:

  • Antragsformular

    • das ausgefüllte Antragsformular auf Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Formular „Heizung"

    • die ausgefüllte Anlage „zur Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung“, 
       
  • Personalausweis / Reisepass

    • Ausweisdokumente (Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass),
  • Aufenthaltserlaubnis

    • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis (Kopie), 
       
  • Mietkosten

    • Nachweis über das Mietangebot mit Angaben zur Höhe der monatlichen Netto-Kaltmiete und monatlichen Mietnebenkosten,
  • Bankkonto

    •  Kontoauszüge der letzten drei Monate (Kopie), 
       
  • Vermieternachweis zur Kaution

    • gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Darlehen für Mietkaution und schriftlicher Nachweis des Vermieters bzw. der Vermieterin über die Höhe der Mietkaution (Kopie), 
  • Antrag „Kostenübernahme"

    • gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme für Erstausstattung.
       

Wenn Sie die Kaution nicht selbst bezahlen können, kann das Jobcenter oder das zuständige Amt die Kosten zuerst als Darlehen übernehmen. Das Geld müssen Sie später in kleinen Raten zurückzahlen. Die Raten werden dann jeden Monat von Ihrer Leistung abgezogen.

Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und noch keine Möbel oder Haushaltsgeräte haben, können Sie Unterstützung für die Erstausstattung bekommen, zum Beispiel Geld oder Gutscheine. Auch notwendige Umzugskosten können vom Amt übernommen werden.

Außerdem können sie auch andere Hilfe von der Stadt bekommen:

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Ob Sie Wohngeld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete ist. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wichtig: Wohngeld bekommen Sie in der Regel nur, wenn Sie keine anderen staatlichen Leistungen erhalten, in denen die Wohnkosten schon enthalten sind. Lassen Sie sich dazu am besten bei der zuständigen Wohngeldbehörde beraten. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, weil Wohngeld in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.
 

Sozialwohnungen

In den meisten Städten und Gemeinden gibt es Sozialwohnungen, die vom Staat gefördert werden, um eine preiswerte Miete zu ermöglichen. Diese Wohnungen dürfen deshalb nur an bedürftige Bevölkerungsgruppen vermietet werden. Um eine solche Wohnung mieten zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Zuständig ist meist das Wohnungsamt. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, ist je nach Bundesland und Wohnort unterschiedlich.

Wenn Sie sehr dringend eine Wohnung brauchen, zum Beispiel weil Sie wohnungslos sind oder krank sind, können Sie manchmal einen WBS mit Dringlichkeitsstufe bekommen. Dann haben Sie bei der Vergabe einer Wohnung bessere Chancen.

Um einen WBS zu beantragen brauchen Sie: 

  • das ausgefüllte Antragsformular, 
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie), 
  • Ausweisdokumente (Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass), 
  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis (Kopie), 
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate) für alle im Haushalt lebenden Personen, Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben) und letzter Steuerbescheid (Kopie) oder Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen wie ALG II oder Sozialhilfe, 
     
  • je nach Ihren persönlichen Lebensverhältnissen weitere Nachweise z.B. über Einkünfte wie Elterngeld oder Krankengeld, Heiratsurkunde (Kopie), Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder (Kopie), Schwerbehindertenausweis (Kopie) oder Immatrikulationsbescheinigung (Studierende).
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wenn Sie eine Ausbildung machen möchten, kann Ihnen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) helfen. BAB können Sie online beantragen.
 

Die Tabelle unten zeigt Ihnen, ob Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben

Arbeiten Sie?

Jobcenter / Sozialamt möglich?

Wohngeld möglich?

WBS möglich?

BAB (Bundesagentur für Arbeit)?

Mind. 1 Person im Haushalt arbeitet. (Geld genug)Nein (hat genug Geld)JaJaNein
Mind. 1 Person im Haushalt arbeitet. (nicht genug)Ja (Sozialamt / Jobcenter)NeinJaNein
Keiner arbeitetJa (Sozialamt / Jobcenter)NeinJaNein
AusbildungJein (muss geprüft werden)NeinJaJa

Hilfe & Beratung

Wenn Sie außerhalb unseres Projektgebiets wohnen, finden Sie hier einen Überblick über Organisationen, die Sie unterstützen können.

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